Förderanträge an die Stiftung
Einzelwissenschaftler sowie wissenschaftliche Institutionen können einmal jährlich zum 30. September Anträge an die Homöopathie-Stiftung richten. Die Anträge sollen eine gewissenhafte inhaltliche Begründung sowie eine präzise Darstellung des geplanten methodischen Vorgehens enthalten. Darüber hinaus erwartet die Homöopathie-Stiftung einen Zeitplan und eine plausible Kostenkalkulation.
Förderanträge sind persönlich im Rahmen der jährlichen Projektpräsentation vorzustellen. Diese findet in der Regel im November und seit 2020 als Zoom-Konferenz statt. Zu dieser Konferenz werden auch Vertreter anderer Stiftungen und Förderer eingeladen. Eine Entscheidung über die mögliche Förderung von Projekten trifft die Homöopathie-Stiftung zu Beginn des Folgejahres.
Vorgehensweise bei Förderanträgen an die Homöopathie-Stiftung