Wie wir arbeiten
Eine Stiftung bzw. die in den Gremien einer Stiftung aktiven Menschen arbeiten selbst nicht wissenschaftlich, sondern finanzieren und ermöglichen mit Zinserlösen und Spenden wissenschaftliche Projekte. Die Entscheidung über Ablehnung oder Förderung eines Projektes trifft der Vorstand der Homöopathie-Stiftung. Dabei holt der Stiftungsvorstand die Zustimmung des Stiftungsrates ein, der im Übrigen auch den Haushalt der Homöopathie-Stiftung genehmigt und jährlich auf der Basis des Jahresabschlusses über die Entlastung des Stiftungsvorstands entscheidet. Die Aufsicht über Gremien und Geschäftstätigkeit der Homöopathie-Stiftung obliegt dem Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt in Halle (Saale).
Prinzipien in der Förderung durch die Homöopathie-Stiftung
Mit dem Entstehen der Spendeninitiative Forschungsförderung Homöopathie standen ab 2013 sukzessive steigend finanzielle Mittel zur Verfügung, mit denen wissenschaftliche Projekte zur Homöopathie gefördert werden konnten. Daraus erwuchs die Notwendigkeit, ein geordnetes Verfahren zur Auswahl geeigneter Arbeiten zu entwickeln. Wichtigste Ziele dieses Verfahrens waren und sind:
- Transparenz des Beratungsprozesses innerhalb der homöopathischen Gemeinschaft.
- Größtmögliche Qualität und Originalität der ausgewählten Projekte.
- Verantwortliche Entscheidungsfindung in Stiftungsvorstand und Stiftungsrat entsprechend den in der Satzung festgelegten Vorgaben.
- Gewissenhafte Mittelverwaltung und Berichterstattung über die geförderten Projekte.
- Geringstmöglicher Zeit- und Verwaltungsaufwand bei gleichzeitig hoher Prozessqualität im Bewertungs- und Auswahlverfahren.
- Regelmäßige Berichterstattung über geförderte Projekte und Mittelverwendung gegenüber den Spendern.
Um diese Prinzipien zu realisieren und den zeitlichen Aufwand der weitgehend ehrenamtlich tätigen Gremienmitglieder zu begrenzen, nimmt die Homöopathie-Stiftung einmal jährlich bis Ende September schriftliche Anträge auf Förderung entgegen. Gleichzeitig gehen im Herbst die Berichte über die bereits geförderten Projekte ein.
Danach tritt ein Projektforum zusammen, bei dem die Antragsteller ihre schriftlichen Anträge auch persönlich vorstellen und Fragen beantworten. 2020 fand das Forum erstmals als Digitalkonferenz statt, an der neben Gremienmitgliedern von Homöopathie-Stiftung, WissHom und DZVhÄ auch Vertreter anderer Stiftungen und potenzieller Förderer teilnehmen konnten. Auf dieser Basis und einem Bewertungs-Score mit verschiedenen Kriterien (Originalität/Neuheit, Strategischer Nutzen, Patienten-Nutzen, organisatorische und finanzielle Plausibilität, Präsentation) wird eine Empfehlung erarbeitet. Bei Bedarf werden zusätzlich externe Experten zur Beurteilung methodischer Fragen einbezogen. In diesen Beratungsprozess einbezogen werden sodann auch die/der jeweilige Vorsitzende des DZVhÄ sowie die Leitung der Managementgesellschaft des DZVhÄ als Vertreterin der Vertragsärzte als den wesentlichen Geldgebern der Homöopathie-Stiftung. Die Entscheidung über Ablehnung oder Förderung eines Projektantrages trifft der Vorstand der Homöopathie-Stiftung. Bei Förderentscheidungen holt der Stiftungsvorstand die Zustimmung des Stiftungsrates ein.